Unwirksame Kündigung eines Pastors (LAG Niedersachsen, Urteil vom 08.04.2024 – 7 Sa 465/23)

Unwirksame Kündigung eines Pastors (LAG Niedersachsen, Urteil vom 08.04.2024 – 7 Sa 465/23)

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschied, dass die außerordentliche Kündigung eines Pastors wegen mangelnder Eignung für seine Tätigkeit unwirksam ist, obwohl frühere grenzüberschreitende Verhaltensweisen vorlagen. Diese Verhaltensweisen, darunter Rückenmassagen und unangemessene Äußerungen in den 90er Jahren, wurden abgemahnt und sind nach Ansicht des Gerichts verjährt. Neuere Vorfälle, wie das Berühren einer Kollegin zur Demonstration im Vikariats-Kurs, hatten keinen sexuellen Bezug und wurden nicht ausreichend gewertet, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Das Gericht stellte fest, dass der Pastor trotz seiner Eignungsmängel in der Seniorenseelsorge weiterbeschäftigt werden könnte. Eine Weiterbeschäftigung auf der bisherigen Pfarrstelle wurde jedoch ausgeschlossen, um die Interessen der Kirche zu wahren.