Kontrollpflicht eines Rechtsanwalts bei Fristsachen (Bundesarbeitsgericht, Pressemeldung vom 23.05.2024 14/24 – 6 AZR 155/23)
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) befasst sich mit den Kontrollpflichten von Rechtsanwälten bei Fristsachen und zieht in Betracht, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu übernehmen. Diese legt fest, dass Anwälte bei fristgebundenen Handlungen eigenverantwortlich alle relevanten Fristen prüfen müssen, insbesondere bei der Vorlage von Akten. Dies unterscheidet sich von bisherigen Entscheidungen des BAGs, wonach Anwälte zusätzlich die Notierung der Fristen im Kalender kontrollieren müssen. Das Verfahren wurde bis zur Klärung der Frage ausgesetzt.