Kündigungsgrund = Potsdamer Treffen (ArbG Köln – 17 Ca 543/24)

Kündigungsgrund = Potsdamer Treffen (ArbG Köln - 17 Ca 543/24)

Die Remigration von Personen mit ausländischen Wurzeln stand beim Potsdamer Treffen der AfD an erster Stelle. Teilgenommen hatte auch Simone B., welche seit über 20 Jahren angestellt ist bei der Stadt Köln. Nachdem die Arbeitgeberin jedoch von der Beteiligung erfuhr, wurde Simone B. vielfach außerordentlich gekündigt mit der Argumentation, dass ihre Teilnahme einen Regelbruch gegen die Loyalitätspflicht gegenüber der Stadt Köln darstellte. Das Arbeitsgericht Köln entschied jedoch, dass die Teilnahme am Potsdamer Treffen kein Kündigungsgrund ist, da die bloße Anwesenheit kein Indiz dafür ist, dass Simone B. die Inhalte des Treffens selbst innerlich verkörpert. Dies ist besonders daran zu sehen, dass Simone B. sich während des Treffens nicht selbst geäußert hatte zu den besprochenen Themen.