Streit um Arbeitsunterbrechung: Keine Arbeitszeit, aber auch keine Pause (VG Sigmaringen, Urteil vom 23.01.2025 – 14 K 2764/23)

Streit um Arbeitsunterbrechung: Keine Arbeitszeit, aber auch keine Pause (VG Sigmaringen, Urteil vom 23.01.2025 - 14 K 2764/23)

Ein Zollbeamter klagte gegen die Wertung einer 13-minütigen Zeitspanne als Pause, die ihm der Dienstherr abgezogen hatte, weil er ohne offizielle Pause länger als sechs Stunden gearbeitet haben soll. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschied, dass privat veranlasste, selbstbestimmte Unterbrechungen keine Arbeitszeit sind, aber auch nicht als Ruhepause gewertet werden dürfen, da sie keine Erholungsfunktion erfüllen Damit durfte dem Beamten diese Zeit nicht als Pause abgezogen werden, weil er seine Dienstpflicht in dieser Zeit ohnehin nicht erfüllt hatte. Das Gericht sprach dem Beamten eine Arbeitszeitgutschrift zu, verwies auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und betonte den Grundsatz von Treu und Glauben.