Arbeitgeber muss Abschiebungskosten tragen (VG Koblenz, Urteil vom 27.2.2024 – 1 K 859/23.KO)
Das VG Koblenz entschied, dass der Kläger, ein Bauunternehmer, die Abschiebungskosten in Höhe von 5.849,01 Euro für einen albanischen Staatsangehörigen zahlen muss. Dieser wurde auf den Baustellen des Klägers trotz fehlender Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beschäftigt und nach Kontrolle des Zolls in der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) inhaftiert. Nachdem eine Erstattung der Kosten für die Abschiebung vom Kläger erfordert wurde, widersprach dieser erfolglos und erhob Klage im Anschluss. Der Bauunternehmer ist dazu verpflichtet die Abschiebungskosten zu tragen, da der albanische Staatsangehörige keine Arbeitserlaubnis hatte.