AGG-Hopper (LAG Hamm, Urteil vom 5.12.2023 – 6 Sa 896/23)
Ein Jurastudent hat sich mehrfach bundesweit auf ausgeschriebene Stellen als „Sekretärin“ mit unzureichenden Anschreiben (Rechtschreibfehler, fehlende Unterlagen) beworben, um Entschädigungen nach § 15 Abs. 2 AGG geltend zu machen. Das LAG Hamm lehnte seinen Entschädigungsanspruch in zweiter Instanz ab. Der Student habe sich gezielt auf die ausgeschriebenen Stellen beworben, um Entschädigungen wegen Benachteiligung aufgrund seines Geschlechtes gerichtlich geltend zu machen.