Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.1.2026 auf 13,90 €

Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.1.2026 auf 13,90 €

Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 eine stufenweise Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 €, ab dem 1. Januar 2027 steigt er weiter auf 14,60 €. Das entspricht einer Erhöhung um zunächst 8,42 %, gefolgt von weiteren 5,04 % insgesamt also

13,88 %. Es handelt sich damit um die größte von Arbeitgebern und Gewerkschaften gemeinsam beschlossene Erhöhung seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015.

Der gesetzliche Mindestlohn legt eine verbindliche Lohnuntergrenze fest und wurde zum 1. Januar 2015 eingeführt. Seine Höhe sowie die Bedingungen für seine Anwendung sind im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt. Zuständig für die regelmäßige Anpassung des Mindestlohns ist eine unabhängige Kommission aus Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, die durch wissenschaftliche Expertise unterstützt wird. Aktuell liegt der Mindestlohn seit dem 1. Januar 2025 bei 12,82 €.

Die nun beschlossene Erhöhung wird voraussichtlich rund sechs Millionen Beschäftigten zugutekommen. Seit der Einführung des Mindestlohns hat sich die Zahl der Jobs im Niedriglohnsektor um etwa 1,5 Millionen reduziert – ein Hinweis auf die stabilisierende Wirkung dieser Lohnuntergrenze auf den Arbeitsmarkt.