Anspruch auf Hauptstadtzulage (BAG, Urteil vom 19.12.2024 – 6 AZR 209/23)

Anspruch auf Hauptstadtzulage (BAG, Urteil vom 19.12.2024 – 6 AZR 209/23)

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass eine Schulleiterin aus Berlin keinen Anspruch auf die Hauptstadtzulage hat. Die Hauptstadtzulage ist für Beamte und Arbeitnehmer bis zur Besoldungsgruppe A13 vorgesehen. Vorliegend erhält die Klägerin ein Entgelt nach Gruppe 15 und begehrte mit ihrer Klage die Zahlung der Hauptstadtzulage, da sie meint, dass diese ihr aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Arbeitsrecht gem. Art. 3 Abs. 1 GG. Das Gericht verneinte einen unmittelbaren Anspruch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz, da das Bundesland leidglich bestehende Gesetze vollzieht. Eine selbstständige Erweiterung durch den Arbeitgeber ist unzulässig, da die Hauptstadtzulage auf dem BBesG BE basiert.