Bürokratieentlastungsgesetz IV: Digitale Arbeitsverträge

Bürokratieentlastungsgesetz IV: Digitale Arbeitsverträge

Die Bundesregierung plant, Arbeitgebern zu erlauben, Arbeitsverträge in elektronischer statt in Papierform auszuhändigen. Die Änderung würde es ermöglichen, Arbeitsverträge per E-Mail abzuschließen, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese Regelung soll auch für Arbeitsüberlassungsverträge gelten, jedoch haben Arbeitnehmer weiterhin das Recht, einen schriftlichen Nachweis zu verlangen.