Einwurf-Einschreiben und Zugang (BAG, Urteil vom 05.12.2024 – 8 AZR 372/20)

Einwurf-Einschreiben und Zugang (BAG, Urteil vom 05.12.2024 – 8 AZR 372/20)

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass die Beklagte den Zugang der Kündigung nicht beweisen konnte und die Revision daher zurückgewiesen wird. Ein Einlieferungsbeleg eines Einwurf-Einschreibens und ein Sendungsstatus der Post reichen nicht aus, um einen Anscheinsbeweis für den Zugang der Kündigung zu begründen. Entscheidend sei, dass weder ein Auslieferungsbeleg vorgelegt noch der konkrete Zustellvorgang nachgewiesen werden konnte. Ein „Vertrauensvorschuss“ in den Sendungsstatus ersetzt keinen Beweis, sodass das Arbeitsverhältnis nicht durch diese Kündigung beendet wurde.