LAG Baden-Württemberg gegen den Gender Pay Gap (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2024 - 4 Sa 26/23)
Das LAG Baden-Württemberg hat einer Arbeitnehmerin eine Mehrvergütung nach dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) zugesprochen, weil der Arbeitgeber die ungleiche Bezahlung nicht nachvollziehbar begründen konnte. Die Klägerin fühlte sich gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt und ihre Klage hatte teilweise Erfolg. Das Gericht gewährte ihr eine höhere Vergütung für 2021 für die Gehaltsbestandteile Grundgehalt und Dividendenäquivalent. Der Arbeitgeber konnte die geringere Bezahlung der Klägerin nicht ausreichend durch Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Berufserfahrung oder Arbeitsqualität rechtfertigen. Eine Revision wurde nicht zugelassen und der Gehaltsbestanteil „Company Bonus“ bleibt noch zu klären.