Schwarze Hose = Kündigungsgrund (ArbG Solingen, Urt. v. 15.03.2024, Az. 1 Ca 1749/23 ; LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.05.2024)
Das LAG Düsseldorf entschied, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers ,wegen des Tragens einer schwarzen Hose, rechtmäßig war. Der Betrieb schrieb eine Kleiderordnung für Arbeiter in den Bereichen Montage, Produktion und Logistik vor. Teil der Kleiderordnung waren rote Arbeitsschutzhosen. Der Kläger, ehemaliger Arbeitnehmer im Produktionsbereich, weigerte sich die roten Arbeitsschutzhosen zu tragen und kam in schwarzen Hosen zur Arbeit, obwohl er schon 2 Abmahnungen erhielt. Daraufhin erhielt er eine ordentliche, fristgerechte Kündigung, auf welche er Kündigungsschutzklage einreichte. In beiden Instanzen wurde entschieden, dass die Kündigung rechtmäßig war, da der Arbeitgeber durch sein Direktionsrecht rote Arbeitsschutzhosen vorschreiben durfte.