Fachkräfteeinwanderungsrecht und die Chancenkarte

Fachkräfteeinwanderungsrecht und die Chancenkarte

Zum 01.Juni 2024 treten die letzten Teile des Fachkräfteeinwanderungsrechts in Kraft, nämlich die Chancenkarte und die Westbalkanregelung. Die Chancenkarte ist eine neue Art der  Aufenthaltserlaubnis, welche auf verschiedene Wege erworben werden kann. Falls man noch keine anerkannte Fachkraft ist Deutschland ist,  müssen Voraussetzungen wie geeignete Sprachkenntnisse, Berufserfahrung oder die Einhaltung bestimmter Altersgrenzen erfüllt werden, um die Chancenkarte erteilt zu bekommen. Durch die Chancenkarte erhält man die Möglichkeit für ein Jahr in Deutschland eine Beschäftigung zu suchen.

Durch die Westbalkanregelung können Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien bei vorliegendem Arbeitsangebot oder -vertrag qualifikationsunabhängig nach Deutschland einreisen. Hier wird die Anzahl der Einreisenden von 25.000 auf 50.000 angehoben zum 01.Juli.2024.