Verbot des Einsatzes von ChatGPT und anderen Systemen der Künstlichen Intelligenz

Verbot des Einsatzes von ChatGPT und anderen Systemen der Künstlichen Intelligenz (ArbG Hamburg, Beschluss vom 16.01.2024, 24 BVGa 1/24)

Das Arbeitsgericht Hamburg entschied, dass ein Arbeitgeber die Nutzung von KI-Systemen erlauben kann, ohne die Systeme einzuführen. Der Betriebsrat forderte die Untersagung der Nutzung unter Berufung auf Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Das Gericht wies die Anträge zurück, da die bereitgestellten Nutzungsvorgaben für die KI-Systeme als mitbestimmungsfreies Arbeitsverhalten betrachtet wurden.