Das Cannabisgesetz und dessen Konsequenzen für den Arbeitsschutz

Das Cannabisgesetz und dessen Konsequenzen für den Arbeitsschutz

Arbeitgeber stehen vor der Herausforderung, wie Regelungen zum Konsum von Cannabis innerhalb des Unternehmens vorgenommen werden können. Zum 01.04.2024 tritt das neue Cannabisgesetz (CanG) in Kraft. Bisher wurde der Konsum von Alkohol, Drogen und berauschenden Mitteln durch die DGUV Vorschrift 1 geregelt, insbesondere durch § 7 Abs. 2 (Befähigung für Tätigkeiten) und § 15 Abs. 2 (Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten). Diese Normen gelten weiterhin für den Konsum von Cannabis. Wie die konkreten betrieblichen Regelungen zu Richtwerten, Konsum und Tests ausfallen, ist abzuwarten.