Fristlose Kündigung eines Amazon-Betriebsratschefs (LAG Niedersachen, Beschluss vom 28.02.2024, Az. 13 TaBV 40/23)
Das LAG Niedersachsen bestätigte nun in zweiter Instanz die fristlose Kündigung eines Amazon-Betriebsratschefs. Dieser erschien nicht zu einer angemeldeten Fortbildung, welche über 2000€ kostet. Diese Kosten wurden von der Firma übernommen. Der Gekündigte saß in einem Cafe und hat seine Ex-Frau besucht während den Fortbildungszeiten. Zum Rechtsstreit kam es, dadurch dass der Betriebsrat der Kündigung nicht zugestimmt hatte. Betriebsratsmitglieder genießen besonderen Kündigungsschutz (§ 15 KSchG) und der Betriebsrat muss der Kündigung zustimmen (§103 KSchG).