Gesetzesänderungen Arbeitsrecht 2024

Erhöhung Mindestlohn - Bürgergeld - Krankmeldung per Telefon - Kinderkrankentage - Einkommensgrenze Elterngeld - Elternzeit

Erhöhung Mindestlohn
  • Zum 01.01.2024: Erhöhung des Mindestlohns von 12,00 Euro brutto auf 12,41 Euro brutto
  • Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze: von 520,00 Euro auf 538,00 Euro im Monat
Erhöhung Mindestvergütung Auszubildende

– Auszubildende mit Beginn der Ausbildung 2024:

1. Lehrjahr 649,00 Euro
2. Lehrjahr 766,00 Euro
3. Lehrjahr 876,00 Euro
4. Lehrjahr 909,00 Euro

– Auszubildende mit Beginn in früheren Jahren erhalten bisherige Ausbildungsvergütungen

Bürgergeld

– Anpassung zum 01.01.2024

– Regelbedarfsstufen aktuell:

Alleinstehende und Alleinerziehende 563,00 Euro
zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft nach Abschluss des 18. Lebensjahres 506,00 Euro
Jugendliche vom 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 471,00 Euro
Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren 390,00 Euro
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 357,00 Euro
Krankmeldung per Telefon

– Seit 07.12.2023: Telefonische Krankschreibung für Arbeitnehmer

– Voraussetzungen:

  • Patient bekannt in der Arztpraxis
  • Keine schweren Symptome
  • Videosprechstunde ist nicht möglich
  • Erteilung einer Erstbescheinigung bis zu fünf Tage

 

– Seit 18.12.2023: Telefonische ärztliche Bescheinigung über Erkrankung des Kindes für Eltern:

  • Relevanz: Krankengeld für Eltern
  • Voraussetzungen: siehe oben
  • Erteilung einer Erstbescheinigung bis zu fünf Tage
Kinderkrankentage

– Anpassung der Kinderkrankentage:

  • Vor Corona: 10 Tage pro Kind pro Jahr
  • Jetzt: 15 Tage pro Jahr pro Kind pro Elternteil
  • Obergrenze 35 Tage pro Elternteil
  • Alleinerziehende: doppelter Wert
Einkommensgrenze Elterngeld

– Ab April 2024:

  • Ab 01.04.2024 geborene Kinder: Einkommensgrenzen…
    • In Höhe von 150.000,00 Euro für Alleinerziehende
    • In Höhe von 200.000,00 Euro für Paare
  • Ab einem zu versteuernden Einkommen über diesen Grenzen: Anspruch auf Elterngeld entfällt
  • Gleichzeitiger Bezug von Elterngeld innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes: maximal für einen Monat möglich (vereinzelte Ausnahmen möglich)
Aufbewahrungsfristen

– Archivierung von Buchungsbelegen : 8 Jahre (bisher 10)

Arbeitsunfälle

– Seit 01.01.2024 : Mitteilung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten elektronisch an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

Elternzeit

– Ab 01.01.2024: Mitteilen des Anfangs und Endes der Elternzeit durch den Arbeitgeber an die Krankenkassen im DEÜV-Verfahren

Erwerbsminderungsrente
  • Ab Juli 2024: Zuschläge bei der Erwerbsminderungsrente
    • Rentenbeginn zwischen 2001 und Juni 2014: Zuschlag 7,5%
    • Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018: Zuschlag 4,5%
  • Auszahlung ohne Antragstellung (Antrag nicht notwendig)
Inflationsausgleichsprämie

– Bis Ende 2024: Auszahlung der steuer- und sozialabgabefreien Inflationsausgleichsprämie bis zu 3000 Euro durch den Arbeitgeber

Hinweisgeberschutzgesetz

– Seit 17.12.2023: Einreichten einer Whistleblowing-Meldestelle bereits ab 50 Mitarbeitern

Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz

– Seit 01.01.2024: Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz gilt für Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern

Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz

– Seit 01.01.2024: Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz gilt für Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern