Entgeltfortzahlung aufgrund einer SARS-CoV-2-Infektion und behördlicher Absonderungsanordnung

Entgeltfortzahlung aufgrund einer SARS-CoV-2-Infektion und behördlicher Absonderungsanordnung (BAG, Urteil vom 20. März 2024 – 5 AZR 234/23)

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass selbst der symptomlose Verlauf einer SARS-CoV-2-Infektion eine Krankheit mit anschließender Arbeitsunfähigkeit nach § 3 Abs. 1 EFZG darstellt, vor allem wenn behördliche Anordnungen es dem Arbeitnehmer unmöglich machen, seine Arbeit zu verrichten und Home-Office keine Option ist.