Renovierung im Haus des Schwiegersohns kein Arbeitsunfall

Renovierung im Haus des Schwiegersohns kein Arbeitsunfall (SG Düsseldorf, Urteil vom 30.05.2023 – S 6 U 284/20)

Der Kläger, welcher bei Renovierungsarbeiten in dem Haus seines Schwiegersohnes eine Verletzung erlitt, wollte den Unfall von der Berufsgenossenschaft als Arbeitsunfall anerkannt bekommen. Dies wurde abgelehnt. Vor dem Sozialgericht Düsseldorf versuchte er die Anerkennung als Arbeitsunfall durchzusetzen, jedoch blieb die Klage erfolglos. Das Gericht entschied, dass es sich um eine familiäre Gefälligkeit handelt, wenn jemand während Renovierungsarbeiten im Haus seines Schwiegersohnes, seiner Tochter und des Enkelkindes, einen Unfall erleidet.